blindschleiche

Bereich: politik

Altersfreigaben im Apple iTunes Store

Warum kann ich mich nur nicht des Verdachtes erwehren, daß die Altersfreigaben im deutschen iTunes Store US-amerikanischen Vorgaben folgen?

Assassin FPS ein Spiel in dem man via Kamera virtuell auf reale Leute schießt hat eine Altersfreigabe von 9+.

Wikiamo ein Frontend für die Wikipedia hat eine solche von 17 Jahren.

Vermutlich weil man im Zweiteren über nackte Brüste stolpern könnte …

Hamburg kann kein Gesetz lesen

Jetzt ist es mal wieder soweit. Die öffentliche Verwaltung ist zu blöd ein Gesetz zu lesen.

Hintergrund: Auf Antrag von Hamburg wurde vor kurzem das deutsche Waffengesetz um den folgenden Punkt ergänzt:

WaffG §42 Abs.5:
(5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, […]

… und im selben Gesetz findet sich an genannten Ort ja auch die Definition von Waffen:

WaffG §1 Abs.2:
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

… und auch die unter Punkt b) fallenden Waffen braucht man nicht lange suchen, sondern findet sie in Anlage 1 des Gesetzes. Dort findet man aber weder Baseballschläger noch Handschuhe mit harter Füllung oder Tierabwehrsprays.

Und was macht Hamburg daraus? Seht selbst!

Da meint man kurzum und ohne Rechtsgrundlage gleich mal alle gefährlichen Gegenstände auf der Reeperbahn und dem Hansaplatz verbieten zu können. Dabei berufen sie sich auf das geänderte Waffengesetz und das hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) vom 14. März 1966

Nicht nur sollen die genannten Gegenstände eingezogen werden und ein Ordnungsgeld verhängt werden, nein man meint auch noch damit das Eigentum an den Sachen zu erlangen.

Wie absurd die ganze Sache ist, zeigt schon die Ausnahme: “Für die Außengastronomie ist die Benutzung von Speisemessern zulässig.”

Tja, Hamburg, Hamburg, hah, hah, hah!

Wer sich jetzt also einen Fingernagel in diesen beiden Gebieten einreißt darf ihn sich mit den Zähnen abkauen, und wem die Fahrradkette dort reißt der macht sich automatisch schuldig, denn eine Fahrradkette ist zweifelsohne ein gefährlicher Gegenstand.

Siehe zum Thema auch: Das Hamburger Waffenverbot in der Presse